Im Trauerfall

Der Tod eines geliebten Menschen löst oft extreme Gefühlszustände aus. Die Angehörigen müssen nun parallel zu ihrer Trauer Entscheidungen treffen und fühlen sich damit oft überfordert und hilflos. In diesem Moment ist der Beistand einer vertrauten Person hilfreich. Wenn die Hinterbliebenen auf getroffene Entscheidungen zurückgreifen können, so ist dies eine Erleichterung in ihrer Trauer.

Unmittelbare Maßnahmen im Trauerfall

Unmittelbare Maßnahmen

Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt:

  • Informieren Sie umgehend den Hausarzt oder den diensthabenden Bereitschaftarzt.
  • Persönliche Abschiedsnahme vom Verstorbenen.
  • Kontaktieren Sie das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.
  • Nehmen Sie Kontakt mit unserem Haus auf. Wir stehen Ihnen Tag und Nacht unter der Telefonnummer 0 38 34 / 89 96 14 zur Seite.

Wenn ein Mensch im Krankenhaus verstirbt:

  • Wenn sich der Sterbende in einem Heim, im Krankenhaus oder Hospiz aufhält, werden in der Regel bei den ersten Anzeichen des Sterbens die Angehörigen informiert. Dann können Sie den geliebten Menschen auf seinen letzten Wegabschnitt begleiten.
  • Wenn der Arzt den Tod festgestellt hat, benachrichtigen Sie bitte das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens.
  • Wir stehen Ihnen rund um die Uhr mit unserer Hilfe zur Seite. Wir koordinieren die Termine und veranlassen die notwendigen Formalitäten.

Ihre individuellen Wünsche bezüglich der Beisetzung berücksichtigen wir selbstverständlich gerne. Vertrauen Sie uns – wir sind jederzeit für Sie da.

Wichtige Formalitäten im Trauerfall

Wichtige Formalitäten

Unterlagen / Dokumente

Um für Sie im Sterbefall alle Formalitäten mit Ämtern und Behörden erledigen zu können, benötigen wir zum Beratungsgespräch folgende Unterlagen:

  • Buch der Familie oder Eheurkunde
    Geburtsurkunde (nur wenn in der Eheurkunde oder im Buch der Familie keine Geburtsregisternummer vorhanden ist)
  • bei verwitwet Verstorbenen: Sterbeurkunde des Ehepartners
  • bei geschiedenen Verstorbenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraft
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Letzte Rentenbescheide: Alters- und Witwenrente, Bescheid vom Amt für Versorgung und Soziales


Auf Wunsch:

  • Bankverbindung für die Vorschusszahlung an den hinterbliebenen Ehegatten
  • Versicherungspolicen: Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherung
  • evtl. vorhandene Grabstellenurkunde


Sollten Ihnen Papiere nicht vorliegen: Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung und Besorgung der Dokumente.

Unmittelbare Maßnahmen im Trauerfall

Unmittelbare Maßnahmen

Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt:

  • Informieren Sie umgehend den Hausarzt oder den diensthabenden Bereitschaftarzt.
  • Persönliche Abschiedsnahme vom Verstorbenen.
  • Kontaktieren Sie das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.
  • Nehmen Sie Kontakt mit unserem Haus auf. Wir stehen Ihnen Tag und Nacht unter der Telefonnummer 0 38 34 / 89 96 14 zur Seite.

Wenn ein Mensch im Krankenhaus verstirbt:

  • Wenn sich der Sterbende in einem Heim, im Krankenhaus oder Hospiz aufhält, werden in der Regel bei den ersten Anzeichen des Sterbens die Angehörigen informiert. Dann können Sie den geliebten Menschen auf seinen letzten Wegabschnitt begleiten.
  • Wenn der Arzt den Tod festgestellt hat, benachrichtigen Sie bitte das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens.
  • Wir stehen Ihnen rund um die Uhr mit unserer Hilfe zur Seite. Wir koordinieren die Termine und veranlassen die notwendigen Formalitäten.

Ihre individuellen Wünsche bezüglich der Beisetzung berücksichtigen wir selbstverständlich gerne. Vertrauen Sie uns – wir sind jederzeit für Sie da.

Wichtige Formalitäten

Unterlagen / Dokumente

Um für Sie im Sterbefall alle Formalitäten mit Ämtern und Behörden erledigen zu können, benötigen wir zum Beratungsgespräch folgende Unterlagen:

  • Buch der Familie oder Eheurkunde
    Geburtsurkunde (nur wenn in der Eheurkunde oder im Buch der Familie keine Geburtsregisternummer vorhanden ist)
  • bei verwitwet Verstorbenen: Sterbeurkunde des Ehepartners
  • bei geschiedenen Verstorbenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraft
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Letzte Rentenbescheide: Alters- und Witwenrente, Bescheid vom Amt für Versorgung und Soziales


Auf Wunsch:

  • Bankverbindung für die Vorschusszahlung an den hinterbliebenen Ehegatten
  • Versicherungspolicen: Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherung
  • evtl. vorhandene Grabstellenurkunde


Sollten Ihnen Papiere nicht vorliegen: Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung und Besorgung der Dokumente.

Wichtige Formalitäten im Trauerfall